Next Level:

This times should show, that cooperation and not confrontation is the way. For problems the system of law to regulate things and lives in rational levels. Even it is not perfect, it is far more better as forcing everything by power and violence. Rules of the international law also influences internal state law, because human rights and standards are in place. In the longer term the UN and other intergovermental organistions are going be more and more important to solve the problems for us all. The problems do not care about borders, so we shall act as one world, maybe later in a world state system, to save it for our future, here on this planet and also in outer Space. So stay safe and act at all times supranational!

 

That for, I took part in the four events of the series part of the project Awareness-raising and capacity-building related to the implementation of the Guidelines for the Long-term Sustainability of Outer Space Activities (LTS Guidelines) of UNOOSA in 2023. Germany has released a national spacestrategy to develop germanspacelaw. In March 2024 I joined the fourth USSPACECOM Legal Conference, like anytime ahead, where the civil and military risks in space were discussed deeply. On September the 1st 2024 I became the INDUSTRY 5.0 AMBASSADOR for #OUTERSPACE starting my operations as the 121st member of the INDUSTRY 5.0 AMBASSADORS NETWORK. Die Rechtsanwaltkammer Köln erlaubte mir, den Titel „Botschafter für den Weltraum" zu nutzen. I was part of the 2024 UNIDIR Outer Space Security Conference, the event took place on 10 –11 September 2024, where we found out, that we need common definitions of "spacedebris" for their legal status.

The MVA Cultural WG webinar - For a Just and Sustainable Space Exploration was on 19th of September to ensure the use of spacebodies for all.

 

Zum Autobahnausbau in Leverkusen:

2024 wurde der erste Teil der Leverkusener Rheinbrücke fertiggestellt. Daher droht nun eine erhebliche Mehrbelastung dadurch, dass diese wieder von LKWs sowie vielen Anderen mehr benutzt wird. Die beiden neuen Brückenteile werden hierbei etwas nach Norden versetzt gebaut, weswegen sich der Platz für die Wiederherstellung einer eigenen Mündung der Dhünn, die bislang über einen Umweg durch die Wupper in den Rhein gelangt, ergibt. Hierdurch würde die Hochwasserbedrohungslage deutlich verbessert werden und der ursprüngliche natürliche Zustand, der durch ein mittelaltlerliches Lehen von der Dhünnbrücke in Schlebusch beidseitig der Dhünn bis in den Rhein, soweit wie mit dem Pferd hineingeritten und von dort aus mit dem Bogen einen Pfleil geschossen werden konnte, beweissicher belegt ist. Deshalb bietet diese Lösung eine Kombination aus natürlichen Wasserverläufen gepaart mit stadtebaulichen Verbesserung eine nachhaltige zukunftssichernde Planungsgrundlage. 

Im Hinblick auf das neue EUGH-Urteil vom 21.09.2023 in der Rechtssache C 116/22, Protection des Zones speciales de Conservation, zu Fauna-Flora-Habitat Gebieten in dem bei 88 Gebieten festgestellt wurde, dass die BRD diese nicht ausgewiesen hatte, sowie bei 737 von 4606 keine ausreichenden Erhaltungsmaßnahmen ergriffen hatte, fragte ich im Rahmen eines Gesprächs beim Umweltamt der Stadt Leverkusen nach, inwieweit diese bei der Erteilung der Genehmigung zur Einleitung von Fahrbahnwasser durch die Autobahn GmbH ihr Ermessen ausüben werde. Dabei dürften auch die Gesamtumstände im Rhein-Wupper-Dhünn-Delta, der vertunnelte Mutzbach sowie zusätzliche Flutgefahren durch diverse Einleitungen, die das FFH-Gebiet auch durch Mircoplasik verschmutzen, und besondere Gefahrenlagen wegen Gefahrguttransporten wie Löschwasserzufluss zu berücksichtigen sein. Daraus sollte eine Mindestauflage zur Zurückhaltung bei Starkregen, aber auch Reinigung wie Filterung des mit Reifenabrieb verunreinigten Wassers, erfolgen. Bei Neuplanungen sollte die völlige Vermeidung, zumindest allerdings die möglichste Reduzierung, der Einleitungen in das FFH-Gebiet durchgesetzt werden. Dabei sind Abwägungen bezüglich der Anwohnergrundrechten gegenüber der Autobahn GmbH, die beispielsweise kein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat, angemessen vorzunehmen. Der aktuelle Stand der Technik müsste auch berücksichtigt werden, wobei die heutigen Planungsgrundlagen veraltet sind.

 

Dazu wurde berichtet, dass anlässlich eines Unfalls 2017, die Auflage erteilt wurde, bis zur Kapazitätsgrenze in den Mischwasserkanal eingeführt werden solle. Hierbei bliebe allerdings etwa ein Dritten Rest, der bei Überflutung in die Dhünn gehe. Hierzu bemerkte ich das dieses besser gesammelt, in Becken oder Kavernen damit es nicht zur Flut beitrage, sowie gereingt werden solle, um dem Artenschutz wie der Wasserrahmenrichtlinie gerecht zu werden, denn mit der Prüfung jeder Einleitung und dessen Vorbehandlung sowie Versickerungspackungen könne die Gewässerverträglichkeit verbessert werden.

Die Stadt erwiderte, dass sie nunmehr wieder die Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH aufgenommen habe und es keine zusätzlichen Einleitungsmengen, auch nicht durch den neuen Kanal am Klinikum, geben werde, sondern durch die nunmehr erfolgende Vorbehandlung des Strassenwassers eine konkrete Verbesserung geschaffen werde.

Das Einwirken auf den  Abwasserbeseitigungsplan der TBL AöR bei dessen Überarbeitung in Richtung einer Schwammstadt könne mittels Bezirksregierung, Stadtrat, Verwaltungsrat der TBL AöR oder die Verwaltung selbst erfolgen, wobei EU und anders Recht einzuhalten ist.

Sobald entsprechende Pläne da vorliegen, könnten eingesehen und Auflagen, die betroffene Zusammenhänge sowie Auswirkungen im Ökosystem besser berücksichtigen, erörtert werden. Hierfür braucht es insgesamt mehr Zusammenarbeit der Beteiligten.

Da die Vorzugsvarianten für die A1 und die A3 die Interessen der Anwohner sowie der Öffentlichkeit nicht angemessen berücksichtigen, könnten diese gegen die rechtlichen Vorgaben, nicht nur des Klimaschutzgesetzes wie des Verfassungsrechtes, sondern sogar wegen Planungen, die nicht mal dem aktuellen Stand der Technik entsprechen,  verstoßen. Deshalb hatte die Stadtgesellschaft Leverkusens zum Protest gegen die Ausbaupläne am 14.02.23 ab 16.30 Uhr vor der Bürgerhalle in Wiesdorf aufgerufen, wozu sich dann 400-500 Menschen dort friedlich versammelten, um zum Ausdruck zu bringen, dass in dieser Stadt kein Meter mehr für Autobahninfrastruktur zur Verfügung steht. Die Ausbaupläne sollten vor allem zukunftsfähig im Hinblick auf die Verschmutzungen und Hochwasserschutzanforderungen grundsätzlich überarbeitet werden. Dazu sollten der gesamte Bundesverkehrswegeplan sowie die konkreten Projekte der Situation vor Ort vorhaben- und vorgabengerecht angepasst werden. 2023 wurde auch erneut mit dem Motto "keinenmetermehr" Beschwerden deutlich gemacht und in Form von mehreren tausend Unterschriften in Berlin dokumentiert.

Anfang 2022 machten die A3-Anwohner durch das Anbringen von gelbem Luftballons den geplanten Platzanspruch für die Autobahnausbaupläne öffentlichkeitswirksam nochmal deutlich. Zur Zeit geben sie ihrem Protest mit keinenMetermehr-Schildern Ausdruck. Am 10.06.2022 fuhren einige nach Berlin, um Minister Wissing die ca. 6000 unterschriebenen Briefe gegen den geplanten Autobahnausbau quer durch unsere Stadt zu geben. Ende 2022 gab es einen Termin bei der Autobahn GmbH zur Erörterung der aktuellen Situation, insbesondere die Ableitungen von Oberflächenwasser in das FFH-Gebiet der Dhünn, was die Hochwasserlagen ungut verschärft. Auch in Zukunft werden die Anwohner der Schleswig-Holstein-Siedlung, die inzwischen eine Fahrradzone wurde, sich aktiv einbringen.

Das Vorhaben, welches, wie die anderen auch, in ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept von Verkehrsinfrastruktur passen müsste, setzt stattdessen die irrigen Ideen vergangener Jahrzehnte mit diesem Vorentwurf fort, die zu Staus sowie Parkplatzproblemen und Luftverschmutzung wie Lärm führte.

Deutlich wurde dies auch an den Auswirkungen der Flut, bei der ignorante Infrastruktur selbst zu Wasserwegen, so die A1 und die ehemalige B51, was zu den Überschwemmungen beispielsweise durch Abflussbeschleunigung mitbeigetragen hatte, mutierten. Daher ist zumindest diesbezüglich ein Umdenken und Überprüfung der Projekte dringend erforderlich.  
 
Dass sie eine nicht-öffentliche Veranstaltung durchführten, widerspricht vorherigen Versprechen von Transparenz und gesetzeskonformer Verfahrensvorbereitung.
 
Die Bezirksregierung Köln und andere sollten sicherstellen, dass angemessen abgewogen und ununterbrochen überwacht wird, was deren gesetzlichen Aufgaben von Kontrolle eher entspräche. Für einen dauerhaften Hochwasserschutz müsste die Dhuenn den ihr geraubten direkten Zufluss zum Rhein zurück bekommen.

 

Auch 2021 brachten die Bürger in Leverkusen sich in die Ausbaupläne ein. Fast alle Leverkusener wollen weder weiteren überirdische Abschnittsplanungen noch eine Rastanlage, die nur einer völlig verfehlten Verkehrsplanung folgt, die keine Zukunft haben kann.

Wir schlossen uns der Ablehnung Ihrer Ausbaupläne der Stadt Leverkusen und Ihrer parlamentarischer Vertreter sowie sämtlicher Anwohner an. Nach Ihren Vorstellungen sollen diese noch stärker als schon bisher in Anspruch genommen werden, Ihrer Rechte und Gesundheit weiterhin missachtet werden. Durch die Zustände, die Ergebnis fehlgeleiteter Infrastrukturprojekten sind, erleiden wir rund um Leverkusen dauerhaften Verkehrsinfarkt, der sich in Staus sowie Verschmutzungen Ausdruck verschafft. Ihre aktuellen Planungen beruhen auf rückwärtsgerichteter Analysen der Vergangenheit, sie lassen zukunftsfähige Ideen nicht erkennen.

Stattdessen wollen Sie in Höhe unserer Siedlung mit vierzehn Spuren ausbauen und umfänglich weitere Flächen verbrauchen. Da, wer Straßen säht, Verkehr ernten wird, bedeutet dies noch mehr Verkehr. Selbst bei schadstoffreduzierten Fahrzeugen bliebe die Feinstaub und Lärmbelastung gesteigert. Die Grenze der Zumutung ist jedoch hier schon weit überschritten, so dass dringende Abhilfe angebracht wäre.
 

Am 27.07.2020 hatte ich bei StrassenNRW einen Termin. Diesen lag auch noch keine Entscheidung vor, deshalb gingen wir insgesamt in die Details und kombinierten Lösungsideen. Da zum Tunnelbau eine erforderliche Tunnelbaumaschine fehlt, wäre es eine besonders kluge Anschaffung, eine solche für die neue Autobahn GmbH zu kaufen, die damit dann diese hier und anderswo bauen könnte. 

Schon im März 2020 schrieb ich das Bundesministerium an: 

Betreff: Ausbau der Autobahn A3 im Bereich Leverkusen
hier: Sachstandsanfrage sowie sachliche anwohnerbezogene Anregungen
 
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Minister,
 
Da die Autobahnen A1, A3 und A59 sowie drei Bahnstrecken in Leverkusen liegen, sind die verkehrbezogenen Beeinträchtigungen, wozu auch Luft- wie Schiffsverkehr sowie sonstige Belastungen hinzukommen, an aber auch über der Zumutungsgrenze. Als Anwalt der I.G. Schleswig-Holstein-Siedlung e.V. mache ich daher diese Sachstandsanfrage sowie sachliche anwohnerbezogene Anregungen zum Ausbau der Autobahn A3 im Bereich Leverkusen:
 
Die Schleswig-Holstein-Siedlung wird im nördlichen Bereich durch die A1 und dem Leverkusener Kreuz, im östlichen Bereich durch die Bahnstrecke Köln -  Wuppertal Streckenabschnitt 2730 km 20,1 - 20,7, im südlichen Bereich durch die Metro und im westlichen Bereich durch die A3 begrenzt. Bei der Bauvariante V6 würde die A1 östlich des Autobahnkreuzes Leverkusen in ihrer derzeitigen Lage bleiben und der Durchgangsverkehr auf der A3 in zwei getrennten Tunnelröhren unter ihr hindurchgeführt werden. Autofahrer, die zwischen Frankfurt und Oberhausen unterwegs sind, würden also zwischen den Anschlussstellen Leverkusen und Leverkusen-Opladen unterirdisch unterwegs sein. Autofahrer, die dagegen von der A1 auf die A3 oder umgekehrt von der A3 auf die A1 wechseln wollen, würden um die Tunnelportale herumgeführt und auf das dann dementsprechend umgebaute Autobahnkreuz mit tiefliegenden Kreuzungen geleitet werden. Die Tunnel Ein- und Ausfahrten liegen aus Richtung Oberhausen vor der Auffahrt Leverkusen-Opladen und aus Richtung Frankfurt vor der Auffahrt Leverkusen. Der Tunnelbau kann im Schildvortrieb erfolgen und führt während der Bauzeit nur zu geringen Beeinträchtigungen. Diese Tunnelbauvariante ist eine weltweit angewandte Technik und ist als sicher anzusehen. Im Tunnel werden keine Abbiegespuren vorgesehen, deshalb ist er mit entsprechender Sicherheitstechnik für Gefahrguttransporte geeignet. Der Tunnelbau kann vorrangig  und somit unabhängig von den anderen Bauabschnitten erfolgen. Die Verkehrsbelastung im Kreuz wird gesenkt und somit der Verkehrsfluss der A1 aus Richtung Dortmund und Koblenz zur A3 erhöht. Zusätzlich wird die Verkehrsbelastung im Baustellenbereich, während der Umbaumaßnahme im Kreuz Leverkusen und der A3, stark gesenkt und es ist mit einer geringeren Staubelastung zu rechnen. Verkehr wäre flüssig fahrend.
 
Aufgrund dieser geographischen Lage sind die Bewohner einer besonderen Belastung von Lärm, Feinstaub und Stickoxiden ausgesetzt. Eine Messstation im Bereich der Gustav-Heinemann Straße, ca. 500m südlich der Siedlung gelegen, werden Grenzwertüberschreitungen dokumentiert. Betrieben wird die Messstation durch das LANUV NRW. Konkrete Kleinstpartikelmessungen haben hierbei erschreckende Erkenntnisse gebracht, Gefahrenabwehr dürfte daher schon effektiv einschlägig sein.
 
Ein Ausbau in der Bestandslage fordert auch den Abriss von privaten Häusern, Bereitstellung von öffentlichen Grünanlagen und privaten Gartengrundstücken in erheblichen und unzumutbaren Umfang.
 
Bestehende Verkehrswege z.B.  die Zufahrten für Metro, Bauhaus, DM und Aldi werden durch den oberirdischen Ausbau vernichtet und müssen anderweitig an den Verkehr angebunden werden.Industriebereiche, z.B. Norderney-Straße, werden in ihrem Handlungsbereich stark eingeschränkt bzw. verdrängt. Anwohnerbezogene Zuwege würden wohl wegfallen.
 
Der Stadtrat der Stadt Leverkusen hat einen einstimmigen Ratsbeschluss für die Forderung des Durchfahrtunnel auf der A3 beschlossen. Als Anwohner wollen wir dies deshalb auch.
 
Bei einem Ausbau der Autobahnen erwarten wir, dass der Mensch und die Umwelt im Vordergrund stehen. Die Belastungen können durch technische Maßnahmen, Bau der Tunnelanlage mit entsprechender Filtertechnik, stark reduziert werden, was wesentlich die diesbezüglichen akuten Atemwegsbelastungen senken würde. Bitte berücksichtigen Sie sowas bei baldigen Beschlüssen.
 
Für Fragen können Sie mich mobil 0177 786 1483 erreichen.
 
MfG Marc Meyer

 

Als Antwort auf die diesseitge Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Autobahnausbauprojekt im Raum Leverkusen  es sich um eines der herausragenden Projekte handelt, das aufgrund der komplexen baulichen und auch städtebaulichen Situation, insbesondere vor dem Hintergrund der Forderungen aus dem politischen Raum, der Anwohner, Bürgerinitiativen und der Stadt Leverkusen einer besonders intensiven Abwägung der einzelnen möglichen Varianten bedürfe. Bei der Ermittlung der vorzugswürdigen Variante seien hierbei insbesondere die Aspekte Trassierung, Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit, Bauablauf und Baukosten näher zu betrachten. Dabei dürften die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten zusein.
Die Entscheidung der Variante, die der weiteren Planung zu Grunde zu legen wäre, solle voraussichtlich Mitte dieses Jahres erfolgen.

 

Von vorher stammt derText des Ausschusses Internationales Recht für die KAV-Mitteilungen 2/16:

Europäischer Autobahnbericht,  der bessere Weg ist das Ziel!

Als der Ausschuss Internationales Recht bei einer mit ihm vernetzten Anwaltskanzlei in Den Haag, der Hauptstadt des Völkerechtes, eingeladen war, musste ich mir als Leverkusener ganz genau den besten Weg dorthin überlegen. Dieser führte nicht über die baufällige Leverkusener Rheinbrücke, sondern die baugleiche ebenso marode Brücke bei Duisburg, wo erst am nächsten Tag die Bauarbeiten anfingen. Danach ging es parallel zum Waal, dem Hauptrhein, an der fertigen Betuwe-Bahnlinie, auf der noch keine Züge fuhren, da der deutsche Anschlussteil nicht nutzbar ist, durch Tunnel und Brücken staulos bis zur Mündung unseres Flusses.

Nach einigen Sonnenstunden am Meer musste ich mich auf dem Empfang, der in einer sehr ansprechenden Innenstadtkanzlei zum Wiederantritt stattfand, von einer Künstlerfreundin der Gastgeberin aus dem Innenministerium fragen lassen, wieso wir nicht in der Lage wären, einen Tunnel unter dem Rhein zu bauen. Darauf konnte ich nur antworten, das dies zumindest in Leverkusen wegen der dortigen Altlasten kaum ginge. Sie berichtete, am Wochenende zuvor in Maastricht mit dem auch uns bekannten neuen Stadttunnel gewesen zu sein. Der Rückweg führte dann am Internationalen Gerichtshof und Strafgerichtshof sowie unzähligen Advokatenschildern vorbei durch lange neue Tunnels direkt auf die Autobahnen, was mich nicht nur an die alten Autobahntunnels durch Marseille und unter Toulon, die mautfrei befahren werden können, erinnerte. Damit wären wir auch schon wieder zurück bei europäischen Themen, wie dem EU-Mautverbot, Einwirkungen auf Planungen und unseren eigenen Problemen am Kölner Autobahnring. Musste ich vor 10 Jahren noch mit Anwohnern die Hilfe der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und des Verwaltungsgerichtes in Anspruch nehmen, um überhaupt Einsicht in die Akten zur Autobahnplanung rund ums Leverkusener Kreuz, für die es damals schon eine völlig unbrauchbare Vorzugsvariante gab, zu bekommen, kam StrassenNRW zuletzt zu uns in die Siedlung, damit zwei Planer mit mir und dem Vorsitzenden unserer Interessengemeinschaft, die schon seit Jahrzehnten ein eingetragener Verein ist, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. War es damals nur möglich mit Hilfe des Akteninhalts Verstöße gegen die EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtli​nie politisch vorzubringen, womit dann diese Planungen gänzlich von den Ministerien aus gestoppt wurden, werden heutezutage die Planungen grösstenteils bei Begleitung durch die Öffentlichkeit durchgeführt. Diese Vorgehensweise war den deutschen Planern bislang eher fremd gewesen und floß stetig von Aussen ein. Diese Tendenz wird durch das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (C-137/14) zu den Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden bei möglichen EU-Rechtverletzungen bekräftig. Der Druck frühzeit Interessensausgleiche herbeizuführen ist allerdings allseitig gewachsen, da wegen der überregionalen Relevanz vielfach die aufschiebende Wirkung entfällt. Durch die anwaltliche Begleitung kann und sollte somit schon im Vorfeld eines Planfeststellungsverfahrens auf die Ausgestaltungen des Inhalts entscheidend eingewirkt werden, was bei uns nun sogar dazu geführt hat, dass wegen der Zumutungen des Umgebungslärms, die Strassenbauer sich für aktiven Lärmschutz an der Bundesbahn einsetzten. Eine ernstgemeinte Mediationsbereitschaft hilft dabei sehr den allgemeinen und besonderen Bedürfnissen gerechter zu werden.

Marc Meyer