Zivil- und Verwaltungsrecht

Das Zivilrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, welche die Rechtsbeziehungen der Bürger im BGB regeln und der Durchsetzung des Privatrechts im jeweiligen Einzelfall dienen. Dazu zählen unter anderem das Schuldrecht, das Erbrecht und das Familienrecht. Dem Verwaltungsrecht obliegt dagegen vor allem die Regelung des Verhältnisses der Bürger zum Staat und zu sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt.

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Völker- und Europarecht

Weltweite Waren-, Finanz- und Dienstleistungsströme resultieren in vielerlei Hinsicht aus europa- und völkerrechtlichen Verträgen. Insbesondere das Geschäft global agierender Unternehmen basiert auf rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich auf diese Rechtsgrundlagen berufen. Europa- und Völkerrecht sind somit ein unentbehrlicher Bestandteil der globalen Beziehungen - sowohl für Staaten und zwischenstaatliche Organisationen als auch für multinationale Konzerne und international tätige Firmen sowie Verbraucher.

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Luft- und Weltraumrecht

Das Luft- und Weltraumrecht befasst sich mit Verordnungen, Gesetzen und anderen rechtlichen Fragen rund um die Luft- und Raumfahrt. Es umfasst internationale Abkommen, EU-rechtliche Vorgaben sowie das Luftverkehrsgesetz als wichtigste deutsche Rechtsgrundlage. Aufgrund der rasanten Weiterentwicklung der Technik unterliegt dieser Rechtsbereich einer kontinuierlichen Veränderung. So fand im Oktober 2023 im Bundestag eine Debatte über eine neue Weltraumstrategie statt, die nach weiteren Veranstaltungen, wie einem nationalen Weltraumkongress in ein deutsches Weltraumgesetzt überführt werden soll. International wird neben harten Weltraumrecht auch mit softlaw, wie den LTS-guidelines oder bestpractices dieses weiterentwickelt.

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Telekommunikationsrecht

Das Telekommunikationsrecht betrifft sämtliche Bereiche moderner Medien, die datenbasiert sind.

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Strafrecht

Das Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, die den Inhalt sowie den Umfang staatlicher Strafbefugnisse bestimmen. Diesbezügliche gesetzliche Vorschriften finden sich insbesondere im Strafgesetzbuch. Die darin definierten Strafmaßnahmen sollen in erster Linie dazu dienen, Menschen von der Schädigung fremder Rechtsgüter abzuhalten. Aus den Straftaten resultierende Sanktionen beinhalten neben Geld- und Freiheitsstrafen noch weitere Maßnahmen, die sich nach der Schwere der Tat sowie der Person im Einzelnen richten.

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